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   BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 95.98   

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BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 95.98 (https://dejure.org/1998,21310)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1998 - 3 B 95.98 (https://dejure.org/1998,21310)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 3 B 95.98 (https://dejure.org/1998,21310)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des § 349 Abs. 3 Lastenausgleichsgesetz (LAG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 95.98
    Das gilt auch, wenn dazu verfassungsrechtliche Erwägungen angeführt werden (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 282), zumal die Beschwerdebegründung dabei auf den konkreten (Einzel-)Fall des Klägers verweist.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 40.96

    Lastenausgleich - Rückforderung der Entschädigung wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 95.98
    Darüber hinaus läßt die Beschwerdebegründung auch außer acht, daß der Senat sich mit der Verfassungsproblematik im Hinblick auf § 349 Abs. 3 LAG bereits ausführlich u.a. im Urteil vom 19. Juni 1997 (- BVerwG 3 C 40.96 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 3, weiter veröffentlicht in VIZ 1997, 637 ff., und IFLA 1998, 45 ff.) auseinandergesetzt hat.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 95.98
    Er hat dabei die vom Kläger beanstandete Fassung nach dem 32. Änderungsgesetz des Lastenausgleichsgesetzes vom 27. August 1995 (BGBl 1, 1090) zugrunde gelegt (vgl. auch zu weiteren verfassungsrechtlichen Erwägungen im Rahmen des § 349 LAG: Urteil ebenfalls vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 4, VIZ 1997, 638 ff., IFLA 1997, 101 ff., ZOV 1997, 420 f.; MTBl BAA 1997, 139 f.).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 95.98
    Der Zulassungsgrund ist nur dann hinreichend dargetan, wenn zumindest die konkrete Rechtsfrage bezeichnet wird, die für die Entscheidung erheblich sein soll, und ein Hinweis auf den Grund enthalten ist, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62).
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